§ 18 HBPolVDAufstV
Bestehen der Klausuren
📖
↗ Links
Eine Klausur hat bestanden, wer in der Klausur mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.
Bestehen der Klausuren
Eine Klausur hat bestanden, wer in der Klausur mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.