§ 2 HBPolVDAufstV

Ziele der Ausbildung

📖
Die Ausbildung hat folgende Ziele:
1.
den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten das Fach- und Methodenwissen zu vermitteln, das sie befähigt, Aufgaben des höheren Polizeivollzugsdienstes bis zur Besoldungsgruppe A 14 wahrzunehmen,
2.
die berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zu ergänzen und zu vertiefen und
3.
die persönliche und soziale Kompetenz der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auszubauen.

Suchhilfen: Polizeiausbildung Ziele, Polizeivollzugsdienst Qualifikation, Fachwissen Polizei, Methodenwissen Polizei, berufsbezogene Kenntnisse Polizei, soziale Kompetenz Polizei, Polizeibeamter Ausbildung Inhalte, bildung