§ 28 HopfV 2023
Aufrechnung
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Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre aufgerechnet werden.
Aufrechnung
Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre aufgerechnet werden.