Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Kapitel 1 Allgemeine Maßnahmen
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Abschnitt 1 Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
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Abschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
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Abschnitt 4 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
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Kapitel 2 Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
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Abschnitt 1 Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
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Kapitel 3 Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
- § 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
- § 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
- § 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
- § 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
- § 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
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Kapitel 4 Beaufsichtigung von Instituten
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Abschnitt 1 Allgemeine Maßnahmen
- § 20 Auskünfte und Prüfungen
- § 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
- § 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
- § 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
- § 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
- § 26 Digitale operationale Resilienz
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Abschnitt 2 Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
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Abschnitt 3 Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
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Abschnitt 4 Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
- § 31 Verfolgung von Marktmissbrauch
- § 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023/1114
- § 33 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
- § 34 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate
- § 35 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte
- § 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
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Kapitel 5 Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
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Kapitel 7 Straf- und Bußgeldvorschriften