§ 37 KonzVgV

Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms

📖
Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind
1.
§ 8a nicht anzuwenden und
2.
die §§ 19, 21, 22 und 23 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Suchhilfen: eForms Einführung, Übergangsregelung Vergabe, Anwendungsbestimmungen eForms, Vergabeverordnung Frist, führung, gangsregelung, wendungsbestimmungen, gabeverordnung