Luftsicherheits-Schulungsverordnung
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Schulung von Personal
- § 3 Schulungsvoraussetzungen
- § 4 Schulungen und Fortbildungen von Luftsicherheitskontrollpersonal, Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragten
- § 5 Schulungen und Fortbildungen von Sicherheitspersonal und anderem Personal
- § 6 Schulungsumfang
- § 7 Schulungsinhalt
- § 8 Schulungsnachweis, Lernerfolgskontrolle
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Abschnitt 3 Zuständige Luftsicherheitsbehörde
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Abschnitt 4 Zertifizierung und Rezertifizierung des Luftsicherheitskontrollpersonals
- § 10 Antragstellung zur Zertifizierung
- § 11 Prüfungsverfahren
- § 12 Prüfungsausschuss
- § 13 Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 14 Reihenfolge und Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung; endgültiges Nichtbestehen der Prüfung
- § 15 Störung der Prüfung und Täuschungsversuch
- § 16 Erteilung des Zertifikats
- § 17 Widerruf des Zertifikats
- § 18 Rezertifizierung
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Abschnitt 6 Schulungen von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und des Sprengstoffspürhunde-Teams
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Abschnitt 8 Dokumentationspflichten, Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten
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Abschnitt 9 Übergangsregelung und Schlussbestimmung
- § 35 Übergangsregelung
- § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2) Kriterien der mentalen und physischen Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal
- Anlage 2 (zu den §§ 7 und 8) Schulungsinhalte und Schulungsnachweis
- Anlage 3 (zu den §§ 19 bis 23 und § 28) Ausbilder
- Anlage 4 (zu den §§ 25 und 27) Schulungsinhalte für die Erst- und Wiederholungsschulungen für Sprengstoffspürhunde, Hundeführer und Sprengstoffspürhunde-Teams
- Anlage 5 (zu den §§ 10 bis 18) Prüfungsordnung
- Anlage 6 (zu den §§ 29 bis 32) Fortbildung
- Anlage 7 (zu den §§ 4 und 5) Computergestützte Schulungen