Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
Zuletzt geändert durch Art. 38 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
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Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
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Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
- § 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle
- § 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
- § 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
- § 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
- § 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
- § 18 Vergabe von Kennnummern
- § 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 21a Akkreditierte interne Stelle
- § 22 Widerruf der Anerkennung
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Unterabschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
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Unterabschnitt 4 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
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Unterabschnitt 5 Verordnungsermächtigung
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Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
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Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten
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Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung
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Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung
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Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
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Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
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Abschnitt 6 Metrologische Überwachung
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Unterabschnitt 1 Marktüberwachung
- § 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
- § 49 Marktüberwachungskonzept
- § 50 Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 50a Formale Nichtkonformität
- § 50b Risiko durch konforme Messgeräte
- § 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
- § 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
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Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
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Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
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Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen