Inhaltsübersicht MessEG

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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 3Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
§ 4Verordnungsermächtigungen
§ 5Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6Inverkehrbringen von Messgeräten
§ 7Vermutungswirkung
§ 8Konformitätserklärung
§ 9Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
§ 10Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung
von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
§ 12Befugnisse der anerkennenden Stelle
§ 13Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 14Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
§ 15Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
§ 16Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
§ 17Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
§ 18Vergabe von Kennnummern
§ 19Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 20Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 21Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
§ 21aAkkreditierte interne Stelle
§ 22Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23Pflichten des Herstellers
§ 24Pflichten des Bevollmächtigten
§ 25Pflichten des Einführers
§ 26Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und
Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
§ 28Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
§ 29Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von
Messgeräten und Messwerten

§ 31Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
§ 32(weggefallen)
§ 33Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
§ 34Vermutungswirkung
§ 35Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
§ 36Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37Eichung und Eichfrist
§ 38Verspätete Eichungen
§ 39Befundprüfung
§ 40Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und
andere Verkaufseinheiten

§ 42Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§ 43Anforderungen an Fertigpackungen
§ 44Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 46Regelermittlungsausschuss
§ 47Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
§ 49Marktüberwachungskonzept
§ 50Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 50aFormale Nichtkonformität
§ 50bRisiko durch konforme Messgeräte
§ 51Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 52Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
§ 53Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung
von Messgeräten und Messwerten

§ 54Grundsätze der Verwendungsüberwachung
§ 55Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
§ 56Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über
staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 58Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen
und Bußgeldvorschriften

§ 59Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
§ 60Bußgeldvorschriften
§ 61Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62Übergangsvorschriften