§ 9 NotAktVV
Angaben im Urkundenverzeichnis
📖
↗ Links
Die Eintragung im Urkundenverzeichnis enthält folgende Angaben:
- 1.
- das Datum und den Ort oder die Orte der Beurkundung oder der sonstigen Amtshandlung (§ 10),
- 2.
- die Amtsperson (§ 11),
- 3.
- die Beteiligten (§ 12),
- 4.
- den Geschäftsgegenstand (§ 13),
- 5.
- die Urkundenart (§ 14),
- 6.
- gegebenenfalls Angaben zu Ausfertigungen (§ 15),
- 7.
- gegebenenfalls weitere Angaben zu Verfügungen von Todes wegen (§ 16) und
- 8.
- gegebenenfalls sonstige Angaben (§ 17).
Suchhilfen: Urkundenverzeichnis eintragen, Beurkundungsdaten angeben, Amtsperson benennen, Beteiligte festhalten, Geschäftsgegenstand dokumentieren, Urkundenart bestimmen, Ausfertigungsangaben machen, Verfügungen von Todes wegen eintragen, tragen, urkundungsdaten, geben, nennen, stimmen, fertigungsangaben, fügungen