Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Zuletzt geändert Art. 7c G v. 19.7.2023 I Nr. 197
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Inhalt
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Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Abschnitt 2 Ausbildung
- § 4 Ausbildungsziel
- § 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
- § 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
- § 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- § 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- § 10 Anrechnung von Fehlzeiten
- § 11 Verordnungsermächtigung
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Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
- § 12 Ausbildungsvertrag
- § 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
- § 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
- § 15 Ausbildungsvergütung
- § 16 Probezeit
- § 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
- § 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- § 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- § 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
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Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
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Abschnitt 5 Zuständigkeiten
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Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften