§ 7 OGErzeugerOrgDV
Auslagerung
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Eine anerkannte Erzeugerorganisation oder anerkannte Vereinigung von Erzeugerorganisationen kann die Steuerung der Erzeugung sowie die Anlieferung, Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung der Erzeugnisse auslagern.
Suchhilfen: Erzeugnis auslagern, Produktionssteuerung outsourcen, Lieferung auslagern, Lagerung auslagern, Aufbereitung auslagern, Vermarktung auslagern, Erzeugerorganisation delegieren, bereitung, marktung