Inhaltsübersicht OrgBAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 6Ziel und Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereich

Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 9Ziel und Zeitpunkt
§ 10Inhalt

Unterabschnitt 2
Fachrichtung Orgelbau

§ 11Prüfungsbereiche
§ 12Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 13Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 14Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 3
Fachrichtung Pfeifenbau

§ 18Prüfungsbereiche
§ 19Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 20Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 21Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 25Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin