§ 9 RebPflV 1986

Mitteilung des Ergebnisses der Rebenbestandsprüfung

📖

Das Ergebnis der Rebenbestandsprüfung wird dem Antragsteller und dem Vermehrer schriftlich mitgeteilt; im Falle mehrfacher Bestandsbesichtigung oder mehrfacher Nachbesichtigung jedoch erst nach der letzten Besichtigung oder Nachbesichtigung.

Suchhilfen: Ergebnis Rebenbestandsprüfung mitteilen, Rebenbestand Ergebnis schriftlich, Weinberg Bestandsprüfung Ergebnis, Weinrebe Prüfungsmitteilung, Ergebnis der Rebenprüfung erhalten, Rebenbestandsprüfung Ergebnis anfordern, Ergebnis der Bestandsprüfung Weinberg, teilen, standsprüfung, halten