§ 14 SÜFV
Bundesministerium der Finanzen
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Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Teile von Unternehmen, die durch das Informationstechnikzentrum Bund mit dem Aufbau oder Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik des Bundes beauftragt sind und deren Ausfall die Tätigkeit oberster Bundesbehörden und ihnen nachgeordneter Behörden erheblich beeinträchtigen würde.
Suchhilfen: kritische IT‑Infrastruktur, Ausfall von Bundes‑IT‑Systemen, lebenswichtige Unternehmensbereiche, IT‑Betrieb des Bundes, Störungsrisiko für Bundesbehörden, Bedeutung für oberste Bundesbehörden, Finanzministerium IT‑Verantwortung, deutung