Saatgutverkehrsgesetz
Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2004 I 1673;
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.12.2022 I 2752
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Inhalt
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Abschnitt 1 Saatgutordnung
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Unterabschnitt 2 Anerkanntes Saatgut
- § 4 Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 5 Ausführungsvorschriften für die Anerkennung
- § 6 Inverkehrbringen vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit
- § 7 Prüfung des Feldbestandes und der Beschaffenheit des Saatgutes einer nicht zugelassenen Sorte
- § 8 Verpflichtungen des Saatguterzeugers
- § 9 Nachprüfung
- § 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut
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Unterabschnitt 3 Standardsaatgut, Handelssaatgut und Behelfssaatgut
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Unterabschnitt 3a Vermehrungsmaterial
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Unterabschnitt 6 Verbot der Irreführung, Gewährleistung
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Unterabschnitt 7 Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung
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Abschnitt 2 Sortenordnung
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Unterabschnitt 3 Verfahren vor dem Bundessortenamt
- § 41 Förmliches Verwaltungsverfahren
- § 42 Antrag auf Sortenzulassung
- § 43 Bekanntmachung des Antrags auf Sortenzulassung
- § 44 Prüfung
- § 45 Säumnis
- § 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter
- § 47 Sortenliste
- § 48 Übernahme der Erhaltungszüchtung
- § 49 Einsichtnahme
- § 50 Sortenerhaltung
- § 50a Sortenerhaltung bei Rebsorten
- § 51 Änderung der Sortenbezeichnung
- § 52 Beendigung der Sortenzulassung
- § 53 Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften
- § 54 Gebühren
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Unterabschnitt 4 In anderen Vertragsstaaten eingetragene Sorten
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Abschnitt 3 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
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Abschnitt 4 Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften