Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
-
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Schätzung des Auftragswerts
- § 3 Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
- § 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
- § 5 Wahrung der Vertraulichkeit
- § 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 8 Dokumentation
-
Unterabschnitt 2 Kommunikation; Bekanntmachungen
- § 9 Grundsätze der Kommunikation
- § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
- § 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
-
-
Abschnitt 2 Vergabeverfahren
-
Unterabschnitt 1 Verfahrensarten, Fristen
-
Unterabschnitt 2 Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
- § 19 Rahmenvereinbarungen
- § 20 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 21 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 22 Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 23 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
- § 24 Durchführung elektronischer Auktionen
- § 25 Elektronische Kataloge
-
Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 26 Markterkundung
- § 27 Aufteilung nach Losen
- § 28 Leistungsbeschreibung
- § 29 Technische Anforderungen
- § 30 Bekanntmachung technischer Anforderungen
- § 31 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
- § 32 Nachweisführung durch Gütezeichen
- § 33 Nebenangebote
- § 34 Unteraufträge
-
Unterabschnitt 4 Veröffentlichung, Transparenz
- § 35 Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
- § 36 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
- § 37 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
- § 38 Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
- § 39 Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
- § 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- § 41 Elektronische Bereitstellung von Vergabeunterlagen
- § 42 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
- § 43 Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
- § 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
-
Unterabschnitt 5 Anforderungen an die Unternehmen
-
Unterabschnitt 6 Prüfung und Wertung der Angebote
- § 51 Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen
- § 52 Zuschlag und Zuschlagskriterien
- § 53 Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 54 Ungewöhnlich niedrige Angebote
- § 55 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
- § 56 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
- § 57 Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
-
-
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
-
Abschnitt 4 Planungswettbewerbe
-
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen