§ 64 SG Dienstunfähigkeit ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Zu Dienstleistungen wird nicht herangezogen, wer dienstunfähig ist.