Inhaltsübersicht TexModSchneiderAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt von Teil 1
§ 9Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich Fertigungstechniken
§ 11Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 12Inhalt von Teil 2
§ 13Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14Prüfungsbereich Produktionsauftrag
§ 15Prüfungsbereich Planung, Fertigung und Konstruktion
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 18Abschluss als Textil- und Modenäher oder Textil- und Modenäherin

Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung

§ 19Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 20Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 21Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin