Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
Neugefasst durch Bek. v. 28.8.2007 I 2169;
zuletzt geändert durch Art. 1a G v. 11.5.2023 I Nr. 123
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Inhalt
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Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
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Zweiter Abschnitt Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
- § 3 Versorgungsauftrag
- § 4 Anforderungen an die Spendeeinrichtungen
- § 5 Auswahl der spendenden Personen
- § 6 Aufklärung, Einwilligung
- § 7 Anforderungen zur Entnahme der Spende
- § 8 Spenderimmunisierung
- § 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile
- § 10 Aufwandsentschädigung
- § 11 Spenderdokumentation, Datenschutz
- § 11a Blutdepots
- § 12 Verordnungsermächtigung
- § 12a Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
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Dritter Abschnitt Anwendung von Blutprodukten
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Vierter Abschnitt Rückverfolgung
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Sechster Abschnitt Sachverständige
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Siebter Abschnitt Pflichten der Behörden
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Achter Abschnitt Sondervorschriften
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Neunter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
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Zehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
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Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
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Zwölfter Abschnitt Schlussvorschriften
- § 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
- § 35 Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
- (XXXX) §§ 36 und 37 (weggefallen)
- § 38 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
- § 39 (Inkrafttreten)