Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 30.11.2023 I Nr. 345
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
-
Erster Abschnitt Allgemeines
-
Zweiter Abschnitt Zulassung zur Prüfung
-
Dritter Abschnitt Durchführung der Prüfung
- § 6 Aufgaben der Prüfungsorganisation
- § 7 Anforderungen an die Prüfer
- § 8 Gliederung der Prüfung, Prüfungssprache
- § 9 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 10 Mündlicher Teil der Prüfung
- § 11 Ausweispflicht und Belehrung
- § 12 Täuschungen und Ordnungsverstöße
- § 13 Rücktritt und Nichterscheinen
- § 14 Verschwiegenheit
-
Vierter Abschnitt Prüfungsleistungen: Bewertung und Anerkennung; Prüfungsbescheinigung; Nichtbestehen der Prüfung
-
Fünfter Abschnitt Wiederholungs- und erneute Prüfung; Einsicht in die Prüfungsunterlagen; Aufbewahrung; Informationsrechte der zuständigen Behörde