Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.7.2017 I 2842
Änderung durch Art. 2 Abs. 2 G v. 12.5.2026 I Nr. 143 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Anforderungen an die Entnahme von Geweben
- § 3 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
- § 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
- § 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
- § 6 Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
- § 7 Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 8 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 9 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 10 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
- Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
- Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
- Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6