§ 2 TPG-GewV
Anforderungen an die Entnahme von Geweben
📖
↗ Links
Zur Einhaltung der Anforderungen an die Entnahme von Geweben nach § 8e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Transplantationsgesetzes ist die Entnahmeeinrichtung insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die Art und Weise der Entnahme hinsichtlich der Art der gespendeten Gewebe geeignet ist und die für ihre Verwendung erforderlichen biologischen und physikalischen Eigenschaften erhalten bleiben.
Suchhilfen: Gewebe entnehmen Vorgaben, Anforderungen Gewebeentnahme, Pflichten Entnahmeeinrichtung Gewebe, Transplantationsgesetz Gewebe Entnahme, Entnahme von Geweben Regeln, Gewebeentnahme Qualitätsanforderungen, nehmen, gaben, forderungen, nahmeeinrichtung