Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
Geändert durch Art. 1 V v. 28.5.2014 I 601, 1582
Änderung durch Art. 2 Abs. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 143 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
- § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 1 Organ- und Spendercharakterisierung
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Abschnitt 2 Transport
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Abschnitt 3 Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 8 Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 9 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 10 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 11 Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen
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Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten