Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2007 I 2206;
zuletzt geändert durch Art. 7a G v. 9.4.2026 I Nr. 98
Änderung durch Art. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 143 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
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Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
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Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
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Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
- § 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
- § 9a Entnahmekrankenhäuser
- § 9b Transplantationsbeauftragte
- § 9c (weggefallen)
- § 10 Transplantationszentren
- § 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
- § 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
- § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
- § 12a Angehörigenbetreuung
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Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
- § 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
- § 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
- § 14 Datenschutz
- § 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
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Abschnitt 5a Transplantationsregister
- § 15a Zweck des Transplantationsregisters
- § 15b Transplantationsregisterstelle
- § 15c Vertrauensstelle
- § 15d Fachbeirat
- § 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
- § 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
- § 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
- § 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- § 15i Verordnungsermächtigungen
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Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
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Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften