§ 210 UmwG
Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
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Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 207 nicht angemessen oder daß die Barabfindung im Formwechselbeschluss nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
Suchhilfen: Formwechselbeschluss anfechten, Klage gegen Formwechsel, Formwechselverfahren Rechtsmittel, Formwechselangebot ablehnen, Formwechselklage ausschließen, Formwechselbeschluss wirksamkeit prüfen, Formwechselangebot nicht angemessen, fechten, lehnen, schließen, gemessen