Umwandlungsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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- Inhaltsübersicht
- Erstes Buch – Möglichkeiten von Umwandlungen
- Zweites Buch – Verschmelzung
- Drittes Buch – Spaltung
- Viertes Buch – Vermögensübertragung
- Fünftes Buch – Formwechsel
- Sechstes Buch – Grenzüberschreitende Umwandlung
- Siebentes Buch – Strafvorschriften und Zwangsgelder
- Achtes Buch – Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen
-
Zweites Buch Verschmelzung
-
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
-
Erster Abschnitt Möglichkeit der Verschmelzung
-
Zweiter Abschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 4 Verschmelzungsvertrag
- § 5 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 6 Form des Verschmelzungsvertrags
- § 7 Kündigung des Verschmelzungsvertrags
- § 8 Verschmelzungsbericht
- § 9 Prüfung der Verschmelzung
- § 10 Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 11 Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
- § 12 Prüfungsbericht
- § 13 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
- § 14 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 15 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 16 Anmeldung der Verschmelzung
- § 17 Anlagen der Anmeldung
- § 18 Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
- § 19 Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 20 Wirkungen der Eintragung
- § 21 Wirkung auf gegenseitige Verträge
- § 22 Gläubigerschutz
- § 23 Schutz der Inhaber von Sonderrechten
- § 24 Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
- § 25 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
- § 26 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 27 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
- § 28 Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
- § 29 Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
- § 30 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 31 Annahme des Angebots
- § 32 Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 33 Anderweitige Veräußerung
- § 34 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 35 Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
- § 35a Interessenausgleich und Betriebsübergang
-
Dritter Abschnitt Verschmelzung durch Neugründung
-
-
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
-
Erster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
-
Erster Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- § 39 Ausschluss der Verschmelzung
- § 39a Verschmelzungsbericht
- § 39b Unterrichtung der Gesellschafter
- § 39c Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39d Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39e Prüfung der Verschmelzung
- § 39f Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
-
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
-
Dritter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
-
-
Zweiter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
-
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 46 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 47 Unterrichtung der Gesellschafter
- § 48 Prüfung der Verschmelzung
- § 49 Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
- § 50 Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 51 Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
- § 52 Anmeldung der Verschmelzung
- § 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
- § 54 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
-
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
-
-
Dritter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
-
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
- § 62 Konzernverschmelzungen
- § 63 Vorbereitung der Hauptversammlung
- § 64 Durchführung der Hauptversammlung
- § 65 Beschluß der Hauptversammlung
- § 66 Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
- § 67 Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
- § 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
- § 70 Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
- § 71 Bestellung eines Treuhänders
- § 72 Umtausch von Aktien
- § 72a Gewährung zusätzlicher Aktien
- § 72b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
-
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
-
-
Vierter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
-
Fünfter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
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Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 79 Möglichkeit der Verschmelzung
- § 80 Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft
- § 81 Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 82 Vorbereitung der Generalversammlung
- § 83 Durchführung der Generalversammlung
- § 84 Beschluß der Generalversammlung
- § 85 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 86 Anlagen der Anmeldung
- § 87 Anteilstausch
- § 88 Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen
- § 89 Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung
- § 90 Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber
- § 91 Form und Frist der Ausschlagung
- § 92 Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste
- § 93 Auseinandersetzung
- § 94 Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
- § 95 Fortdauer der Nachschußpflicht
-
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
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Sechster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
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Siebenter Abschnitt Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
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Achter Abschnitt Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
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Erster Unterabschnitt Möglichkeit der Verschmelzung
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Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
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Dritter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
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Vierter Unterabschnitt Verschmelzung kleinerer Vereine
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Neunter Abschnitt Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
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Drittes Buch Spaltung
-
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Erster Abschnitt Möglichkeit der Spaltung
-
Zweiter Abschnitt Spaltung zur Aufnahme
- § 126 Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
- § 127 Spaltungsbericht
- § 128 Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen
- § 129 Anmeldung der Spaltung
- § 130 Eintragung der Spaltung
- § 131 Wirkungen der Eintragung
- § 132 Kündigungsschutzrecht
- § 132a Mitbestimmungsbeibehaltung
- § 133 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 134 Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen
-
Dritter Abschnitt Spaltung zur Neugründung
-
-
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
-
Erster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
-
Zweiter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 141 Ausschluss der Spaltung
- § 142 Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht
- § 142a Verpflichtungen nach § 72a
- § 143 Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
- § 144 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 145 Herabsetzung des Grundkapitals
- § 146 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
-
Dritter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
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Vierter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
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Fünfter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
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Sechster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
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Siebenter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
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Erster Unterabschnitt Möglichkeit der Ausgliederung
-
Zweiter Unterabschnitt Ausgliederung zur Aufnahme
-
Dritter Unterabschnitt Ausgliederung zur Neugründung
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Achter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
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Neunter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- § 168 Möglichkeit der Ausgliederung
- § 169 Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß
- § 170 Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
- § 171 Wirksamwerden der Ausgliederung
- § 172 Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses
- § 173 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
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Viertes Buch Vermögensübertragung
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Erster Teil Möglichkeit der Vermögensübertragung
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Zweiter Teil Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
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Erster Abschnitt Vollübertragung
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Zweiter Abschnitt Teilübertragung
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Dritter Teil Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
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Erster Abschnitt Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
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Erster Unterabschnitt Vollübertragung
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Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
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Zweiter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
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Erster Unterabschnitt Vollübertragung
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Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
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Dritter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
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Vierter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
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Erster Unterabschnitt Vollübertragung
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Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
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Fünftes Buch Formwechsel
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 190 Allgemeiner Anwendungsbereich
- § 191 Einbezogene Rechtsträger
- § 192 Formwechselbericht
- § 193 Formwechselbeschluss
- § 194 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 195 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 196 Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
- § 197 Anzuwendende Gründungsvorschriften
- § 198 Anmeldung des Formwechsels
- § 199 Anlagen der Anmeldung
- § 200 Firma oder Name des Rechtsträgers
- § 201 Bekanntmachung des Formwechsels
- § 202 Wirkungen der Eintragung
- § 203 Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 204 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 205 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
- § 206 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 207 Angebot der Barabfindung
- § 208 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 209 Annahme des Angebots
- § 210 Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 211 Anderweitige Veräußerung
- § 212 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 213 Unbekannte Aktionäre
-
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
-
Erster Abschnitt Formwechsel von Personengesellschaften
-
Erster Unterabschnitt Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften
- § 214 Möglichkeit des Formwechsels
- § 215 Formwechselbericht
- § 216 Unterrichtung der Gesellschafter
- § 217 Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 218 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 219 Rechtsstellung als Gründer
- § 220 Kapitalschutz
- § 221 Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
- § 222 Anmeldung des Formwechsels
- § 223 Anlagen der Anmeldung
- § 224 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
- § 225 Prüfung des Abfindungsangebots
-
Zweiter Unterabschnitt Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
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Zweiter Abschnitt Formwechsel von Kapitalgesellschaften
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Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Unterabschnitt Formwechsel in eine Personengesellschaft
- § 228 Möglichkeit des Formwechsels
- § 229 (weggefallen)
- § 230 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 231 Mitteilung des Abfindungsangebots
- § 232 Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 233 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 234 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 235 Anmeldung des Formwechsels
- § 236 Wirkungen des Formwechsels
- § 237 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
-
Dritter Unterabschnitt Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- § 238 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 239 Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 240 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 241 Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- § 242 Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
- § 243 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 244 Niederschrift über den Formwechselbeschluss, Gesellschaftsvertrag
- § 245 Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
- § 246 Anmeldung des Formwechsels
- § 247 Wirkungen des Formwechsels
- § 248 Umtausch der Anteile
- § 248a Gewährung zusätzlicher Aktien
- § 249 Gläubigerschutz
- § 250 Nicht anzuwendende Vorschriften
-
Vierter Unterabschnitt Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 251 Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 252 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 253 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 254 Anmeldung des Formwechsels
- § 255 Wirkungen des Formwechsels
- § 256 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 257 Gläubigerschutz
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-
Dritter Abschnitt Formwechsel eingetragener Genossenschaften
- § 258 Möglichkeit des Formwechsels
- § 259 Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 260 Vorbereitung der Generalversammlung
- § 261 Durchführung der Generalversammlung
- § 262 Beschluß der Generalversammlung
- § 263 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 264 Kapitalschutz
- § 265 Anmeldung des Formwechsels
- § 266 Wirkungen des Formwechsels
- § 267 Benachrichtigung der Anteilsinhaber
- § 268 Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
- § 269 Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
- § 270 Abfindungsangebot
- § 271 Fortdauer der Nachschußpflicht
-
Vierter Abschnitt Formwechsel rechtsfähiger Vereine
-
Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
-
Zweiter Unterabschnitt Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
- § 273 Möglichkeit des Formwechsels
- § 274 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 275 Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 276 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 277 Kapitalschutz
- § 278 Anmeldung des Formwechsels
- § 279 (weggefallen)
- § 280 Wirkungen des Formwechsels
- § 281 Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 282 Abfindungsangebot
-
Dritter Unterabschnitt Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 283 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 284 Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 285 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 286 Anmeldung des Formwechsels
- § 287 (weggefallen)
- § 288 Wirkungen des Formwechsels
- § 289 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 290 Abfindungsangebot
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Fünfter Abschnitt Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- § 291 Möglichkeit des Formwechsels
- § 292 Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
- § 293 Beschluß der obersten Vertretung
- § 294 Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 295 Kapitalschutz
- § 296 Anmeldung des Formwechsels
- § 297 (weggefallen)
- § 298 Wirkungen des Formwechsels
- § 299 Benachrichtigung der Aktionäre, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 300 Abfindungsangebot
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Sechster Abschnitt Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
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Sechstes Buch Grenzüberschreitende Umwandlung
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Erster Teil Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 305 Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 306 Verschmelzungsfähige Gesellschaften
- § 307 Verschmelzungsplan
- § 308 Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
- § 309 Verschmelzungsbericht
- § 310 Zugänglichmachung des Verschmelzungsberichts
- § 311 Verschmelzungsprüfung
- § 312 Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 313 Barabfindung
- § 314 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 315 Anmeldung der Verschmelzung
- § 316 Verschmelzungsbescheinigung
- § 317 Informationen des Registergerichts
- § 318 Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung
- § 319 Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
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Zweiter Teil Grenzüberschreitende Spaltung
- § 320 Grenzüberschreitende Spaltung
- § 321 Spaltungsfähige Gesellschaften
- § 322 Spaltungsplan
- § 323 Bekanntmachung des Spaltungsplans
- § 324 Spaltungsbericht
- § 325 Spaltungsprüfung
- § 326 Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 327 Barabfindung
- § 328 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 329 Anmeldung und Spaltungsbescheinigung
- § 330 Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung
- § 331 Eintragung der neuen Gesellschaft
- § 332 Spaltung zur Aufnahme
-
Dritter Teil Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 333 Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 334 Formwechselfähige Gesellschaften
- § 335 Formwechselplan
- § 336 Bekanntmachung des Formwechselplans
- § 337 Formwechselbericht
- § 338 Formwechselprüfung
- § 339 Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 340 Barabfindung
- § 341 Gläubigerschutz
- § 342 Anmeldung des Formwechsels
- § 343 Formwechselbescheinigung
- § 344 Informationen des Registergerichts
- § 345 Eintragung des grenzüberschreitenden Hereinformwechsels
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Siebentes Buch Strafvorschriften und Zwangsgelder
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Achtes Buch Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 351 Umwandlung alter juristischer Personen
- § 352 Eingeleitete Umwandlungen. Umstellung auf den Euro
- § 353 Enthaftung bei Altverbindlichkeiten
- § 354 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes und zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- § 355 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze