Inhaltsübersicht VersFinKflAusbV

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Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9Inhalt des Teiles 2
§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
§ 12Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“
§ 13Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“
§ 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Zusatzqualifikation

§ 17Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 18Prüfung der Zusatzqualifikation

Abschnitt 4

Schlussvorschrift

§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

Ersetzt V 806-22-1-24 v. 17.5.2006 I 1187 (VersFinKfAusbV)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026