Inhaltsübersicht WaffRG

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Abschnitt 1

Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde,
Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister

§ 1Zweck des Waffenregisters
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Registerbehörde
§ 4Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister

Abschnitt 2

Datenbestand des Waffenregisters

§ 5Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
§ 6Grunddaten des Waffenregisters
§ 7Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern

Abschnitt 3

Datenübermittlungen an die
Registerbehörde und die Waffenbehörden

§ 8Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
§ 9Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
§ 10Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
§ 11Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
§ 12Protokollierungspflicht bei der Speicherung

Abschnitt 4

Datenübermittlung der Registerbehörde

§ 13Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
§ 14Form des Übermittlungsersuchens
§ 15Inhalt des Übermittlungsersuchens
§ 16Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
§ 17Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
§ 18Zulässigkeit der Datenübermittlung
§ 19Gruppenauskunft
§ 20Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 21Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
§ 22Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
§ 23Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
§ 24Datenübermittlung für statistische Zwecke
§ 25Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
§ 26Zweckänderung bei der Datenverarbeitung

Abschnitt 5

Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

§ 27Speicherfristen
§ 28Verantwortlichkeiten für die Löschung
§ 29Einschränkung der Verarbeitung

Abschnitt 6

Rechte der betroffenen Person

§ 30Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 31Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Abschnitt 7

Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften

§ 32Verordnungsermächtigung
§ 33Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 34Übergangsvorschrift