Gesetz über Wasser- und Bodenverbände
Geändert durch Art. 1 G v. 15.5.2002 I 1578
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Erster Teil Allgemeine Vorschriften für den Verband
-
Zweiter Teil Errichtung des Verbands
-
Erster Abschnitt Errichtungsarten
-
Zweiter Abschnitt Errichtungsverfahren
- § 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens
- § 12 Vorarbeiten
- § 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl
- § 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin
- § 15 Beschlußfassung
- § 16 Errichtung von Amts wegen
- § 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens
- § 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten
- § 19 Änderung der Errichtungsunterlagen
- § 20 Erste Berufung der Organe
- § 21 Verfahrenskosten
-
-
Dritter Teil Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten
-
Zweiter Abschnitt Verbandsbeiträge
-
Dritter Abschnitt Benutzung von Grundstücken
-
Vierter Abschnitt Enteignung für das Unternehmen
-
Fünfter Abschnitt Verbandsschau
-
Vierter Teil Verbandsverfassung
- § 46 Organe
- § 47 Verbandsversammlung
- § 48 Sitzungen der Verbandsversammlung
- § 49 Verbandsausschuß
- § 50 Sitzungen des Verbandsausschusses
- § 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder
- § 52 Vorstand, Verbandsvorsteher
- § 53 Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
- § 54 Geschäfte des Vorstands
- § 55 Gesetzliche Vertretung des Verbands
- § 56 Sitzungen des Vorstands
- § 57 Geschäftsführer
-
Fünfter Teil Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
-
Erster Abschnitt Satzungsänderung
-
Zweiter Abschnitt Umgestaltung
-
Dritter Abschnitt Auflösung
-
-
Sechster Teil Rechnungswesen
-
Siebter Teil Verfahrensvorschriften
-
Achter Teil Aufsicht, Oberverband, Unterverband
-
Neunter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen