§ 4 ZSDigRentÜGremV

Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium

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Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.