Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 23.4.2026 I Nr. 111
Änderung durch Art. 6 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt 2190-2 G v. 7.7.1997 I 1650 (BKAG 1997)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
- § 2 Zentralstelle
- § 3 Internationale Zusammenarbeit
- § 4 Strafverfolgung
- § 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- § 7 Zeugenschutz
- § 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
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Abschnitt 2 Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
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Unterabschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
- § 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
- § 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
- § 14 Kennzeichnung
- § 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
- § 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
- § 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
- § 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
- § 19 Daten zu anderen Personen
- § 20 Verordnungsermächtigung
- § 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
- § 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
- § 23 Elektronische Aktenführung
- § 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
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Unterabschnitt 3 Datenübermittlung
- § 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 26a Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977
- § 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- § 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
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Abschnitt 3 Zentralstelle
- § 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
- § 30 Verbundrelevanz
- § 30a Besondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund
- § 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
- § 32 Unterrichtung der Zentralstelle
- § 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
- § 33a Schengener Informationssystem (SIS)
- § 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
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Abschnitt 4 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
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Abschnitt 5 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 38 Allgemeine Befugnisse
- § 39 Erhebung personenbezogener Daten
- § 40 Bestandsdatenauskunft
- § 41 Befragung und Auskunftspflicht
- § 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 44 Vorladung
- § 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
- § 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- § 48 Rasterfahndung
- § 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
- § 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- § 51 Überwachung der Telekommunikation
- § 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
- § 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
- § 54 Platzverweisung
- § 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
- § 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 57 Gewahrsam
- § 58 Durchsuchung von Personen
- § 59 Durchsuchung von Sachen
- § 60 Sicherstellung
- § 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- § 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
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Abschnitt 6 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
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Abschnitt 7 Zeugenschutz
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Abschnitt 8 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
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Abschnitt 9 Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
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Unterabschnitt 1 Datenschutzaufsicht
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Unterabschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
- § 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- § 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- § 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Unterabschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
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Unterabschnitt 4 Pflichten des Bundeskriminalamtes
- § 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
- § 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
- § 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
- § 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
- § 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
- § 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 81 Protokollierung
- § 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
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Unterabschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
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Unterabschnitt 6 Schadensersatz
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