Bundespersonalvertretungsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 9.1.2026 I Nr. 7
Ersetzt G 2035-4 v. 15.3.1974 I 693 (BPersVG)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Personalvertretungen im Bundesdienst
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Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
- § 3 Ausschluss abweichender Regelungen
- § 4 Begriffsbestimmungen
- § 5 Gruppen von Beschäftigten
- § 6 Dienststellenaufbau, gemeinsame Dienststellen
- § 7 Verselbstständigung von Nebenstellen und Dienststellenteilen
- § 8 Vertretung der Dienststelle
- § 9 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
- § 10 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
- § 11 Schweigepflicht
- § 12 Unfallfürsorge
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Kapitel 2 Personalrat
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Abschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
- § 13 Bildung von Personalräten
- § 14 Wahlberechtigung
- § 15 Wählbarkeit
- § 16 Zahl der Personalratsmitglieder
- § 17 Sitzverteilung auf die Gruppen
- § 18 Berücksichtigung der Beschäftigungsarten und Geschlechter
- § 19 Wahlgrundsätze und Wahlverfahren
- § 20 Wahlvorschläge
- § 21 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
- § 22 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung
- § 23 Bestellung des Wahlvorstands durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle
- § 24 Aufgaben des Wahlvorstands
- § 25 Schutz und Kosten der Wahl
- § 26 Anfechtung der Wahl
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Abschnitt 2 Amtszeit
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Abschnitt 3 Geschäftsführung
- § 34 Vorstand
- § 35 Vorsitz
- § 36 Anberaumung von Sitzungen
- § 37 Teilnahme- und Stimmrecht sonstiger Personen
- § 38 Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit
- § 39 Beschlussfassung
- § 40 Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und in Gruppenangelegenheiten
- § 41 Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung
- § 42 Aussetzung von Beschlüssen
- § 43 Protokoll
- § 44 Geschäftsordnung
- § 45 Sprechstunden
- § 46 Kosten der Personalratstätigkeit
- § 47 Sachaufwand und Büropersonal
- § 48 Bekanntmachungen und Aushänge
- § 49 Verbot der Beitragserhebung
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Abschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
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Kapitel 4 Beteiligung des Personalrats
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Unterrichtungs- und Teilnahmerechte, Datenschutz
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Abschnitt 3 Mitbestimmung
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Unterabschnitt 1 Verfahren der Mitbestimmung
- § 70 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat
- § 71 Stufenverfahren
- § 72 Anrufung der Einigungsstelle
- § 73 Bildung und Zusammensetzung der Einigungsstelle
- § 74 Verfahren der Einigungsstelle
- § 75 Bindung an die Beschlüsse der Einigungsstelle
- § 76 Vorläufige Maßnahmen
- § 77 Initiativrecht des Personalrats
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Unterabschnitt 2 Angelegenheiten der Mitbestimmung
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Abschnitt 4 Mitwirkung
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Unterabschnitt 1 Verfahren der Mitwirkung
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Unterabschnitt 2 Angelegenheiten der Mitwirkung
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Kapitel 5 Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
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Abschnitt 1 Bildung und Beteiligung der Stufenvertretungen
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Abschnitt 2 Bildung und Beteiligung des Gesamtpersonalrats
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Kapitel 6 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
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Kapitel 7 Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
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Kapitel 8 Gerichtliche Entscheidungen
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Kapitel 9 Sondervorschriften
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Abschnitt 1 Vorschriften für besondere Verwaltungszweige
- § 110 Grundsatz
- § 111 Bundespolizei
- § 112 Bundesnachrichtendienst
- § 113 Bundesamt für Verfassungsschutz
- § 114 Bundesagentur für Arbeit und andere bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung
- § 115 Deutsche Bundesbank
- § 116 Deutsche Welle
- § 117 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
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Abschnitt 2 Dienststellen des Bundes im Ausland
- § 118 Grundsatz
- § 119 Allgemeine Regelungen
- § 120 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten
- § 121 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts mit Ausnahme der Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts
- § 122 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts
- § 123 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Bundesnachrichtendienstes
- § 124 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
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Abschnitt 3 Behandlung von Verschlusssachen
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Teil 2 Für die Länder geltende Vorschriften
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Teil 3 Schlussvorschriften