Inhaltsübersicht HörAkAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 7Ziel und Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich Dreidimensionale Abbilder
§ 11Prüfungsbereich Audiologische Kenndaten
Abschnitt 3
Gesellenprüfung
§ 12Ziel und Zeitpunkt
§ 13Inhalt
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten
§ 16Prüfungsbereich Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken
§ 17Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung
§ 18Prüfungsbereich Servicemaßnahmen
§ 19Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 21Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 22Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin