Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers
Geändert durch Art. 18 G v. 27.12.2003 I 3022
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Pflichten des Trägers
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Dritter Teil Prüfung der Einhaltung der Pflichten
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Vierter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften