Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“
Geändert durch Art. 2 Abs. 17 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Zulassung zum Aufstieg
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Abschnitt 2 Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“
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Abschnitt 3 Berufspraktische Einführung
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Abschnitt 4 Schlussvorschrift