Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2017 I 2666, 3245, 3526;
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Inhalt
- Inhaltsverzeichnis
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Teil 1 Begriffsbestimmungen
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Teil 2 Schutzmaßregeln
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Abschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
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Abschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
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Unterabschnitt 1 Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
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Unterabschnitt 2 Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
- § 6 Öffentliche Bekanntmachung
- § 7 Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- § 8 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- § 9 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- § 10 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
- § 11 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 12 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 13 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- § 15 Sperrgebiet
- § 16 Notimpfung
- § 17 Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
- § 18 Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
- § 19 Untersuchungen nach Notimpfung
- § 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
- § 21 Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
- § 22 Anwendungsvorrang
- § 23 Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- § 24 Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
- § 25 Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
- § 26 Tilgungsplan
- § 27 Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
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Teil 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
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Teil 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
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Teil 5 Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
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Teil 6 Arbeiten mit MKS-Virus
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Teil 7 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- § 34 Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Berechnung von Fristen
- § 36 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Anlage 1 (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 3 (zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung