Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 7.6.2023 I Nr. 148
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ausbildung
- § 2 Staatliche Prüfung
- § 3 Prüfungsausschuß
- § 4 Zulassung zur Prüfung
- § 5 Niederschrift
- § 6 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- § 7 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
- § 8 Rücktritt von der Prüfung
- § 9 Versäumnisfolgen
- § 10 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 11 Prüfungsunterlagen
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Abschnitt 2 Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten nach § 1 Abs. 1
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Abschnitt 3 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 1
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Abschnitt 4 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 2
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Abschnitt 5 Erlaubniserteilung
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Abschnitt 5a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
- § 21 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
- § 21a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 21b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- § 21c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
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Abschnitt 6 Schlußvorschriften
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
- Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2 Satz 1)
- Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2 Satz 2)
- Anlage 4 (zu § 1 Abs. 4)
- Anlage 5 (zu § 7 Abs. 2 Satz 1)
- Anlage 6 (zu § 20)
- Anlage 6a (zu § 21a Absatz 2)
- Anlage 6b (zu § 21a Absatz 3)
- Anlage 7 (zu § 21b Absatz 2)
- Anlage 8 (zu § 21b Absatz 7)