Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 2 Angaben zum Institut
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Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
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Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
- § 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
- § 12 Vergütungssysteme
- § 13 IT-Systeme
- § 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- § 15 Sanierungsplanung
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Unterabschnitt 2 Handelsbuch
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Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
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Unterabschnitt 4 Offenlegung
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Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
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Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
- § 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
- § 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
- § 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230
- § 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
- § 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
- § 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
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Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
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Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
- § 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft
- § 32 Länderrisiko
- § 33 Organkredite
- § 34 Bemerkenswerte Kredite
- § 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
- § 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
- § 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen
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Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
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Unterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
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Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung
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Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
- § 43 Regelungsbereich
- § 44 Ort der Berichterstattung
- § 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
- § 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
- § 47 Zusammengefasste Eigenmittel
- § 48 Zusätzliche Angaben
- § 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
- § 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
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Abschnitt 7 Sondergeschäfte
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Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft
- § 54 Organisation und Auflagen
- § 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
- § 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
- § 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
- § 58 Einsatz von Derivaten
- § 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
- § 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
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Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
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Unterabschnitt 4 Factoring
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Unterabschnitt 5 Leasing
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Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
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Unterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
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Abschnitt 8 Datenübersicht