Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 22.12.2025 I Nr. 355
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Inhalt
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Qualifizierte Beschäftigungen
- § 2 Vermittlungsabsprachen
- § 2a Anerkennungspartnerschaft
- § 3 Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
- § 4 (weggefallen)
- § 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- § 6 Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
- § 7 (weggefallen)
- § 8 Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
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Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
- § 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
- § 10a Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
- § 12 Au-pair-Beschäftigungen
- § 13 Hausangestellte von Entsandten
- § 14 Sonstige Beschäftigungen
- § 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
- § 15a Saisonabhängige Beschäftigung
- § 15b Schaustellergehilfen
- § 15c Haushaltshilfen
- § 15d Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
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Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
- § 22 Besondere Berufsgruppen
- § 22a Beschäftigung von Pflegehilfskräften
- § 23 Internationale Sportveranstaltungen
- § 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
- § 24a Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
- § 24b Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
- § 25 Kultur und Unterhaltung
- § 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
- § 27 Grenzgängerbeschäftigung
- § 28 Deutsche Volkszugehörige
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Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
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Teil 8 Verfahrensregelungen
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Teil 9 Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland