Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Das G ist gem. Art. 16 G v. 29.8.2016 I 2034 am 2.9.2016 in Kraft getreten
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Messstellenbetrieb
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Kapitel 1 Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung
- § 3 Messstellenbetrieb
- § 4 Genehmigung des grundzuständigen Messstellenbetriebs
- § 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers
- § 6 Auswahlrecht des Anschlussnehmers; Folgen für das Auswahlrecht des Anschlussnutzers
- § 7 Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung
- § 8 Messstelle
- § 9 Messstellenverträge
- § 10 Inhalt von Messstellenverträgen
- § 11 Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; Festlegungskompetenz
- § 12 Rechte des Netzbetreibers
- § 13 Nutzung des Verteilernetzes zur Datenübertragung
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Kapitel 3 Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways
- § 19 Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung und Subdelegation
- § 20 Anbindbarkeit von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway
- § 21 Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme
- § 22 Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien
- § 23 Sichere Anbindung an das Smart-Meter-Gateway
- § 24 Zertifizierung des Smart-Meter-Gateway
- § 25 Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung
- § 26 Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus
- § 27 Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien; Ausschuss Gateway-Standardisierung
- § 28 Inhaber der Wurzelzertifikate
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Kapitel 4 Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
- § 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen
- § 30 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz
- § 31 Agiler Rollout, Anwendungsupdate
- § 32 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen
- § 33 Anpassungen, Aufhebungen oder Neufestlegungen bei Preisobergrenzen und Vermutungstatbeständen; Festlegungskompetenzen
- § 34 Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung
- § 35 Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers
- § 36 Ausstattungspflichten und freie Wahl des Messstellenbetreibers
- § 37 Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers
- § 38 Zutrittsrecht
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Kapitel 5 Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung
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Kapitel 6 Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
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Kapitel 7 Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur
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Teil 3 Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
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Kapitel 1 Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung
- § 49 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 50 Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
- § 51 Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators
- § 52 Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung
- § 53 Auskunftsrechte des Anschlussnutzers
- § 54 Transparenzvorgaben für Verträge
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Kapitel 2 Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen
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Kapitel 3 Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung
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Abschnitt 1 Pflichten des Messstellenbetreibers
- § 60 Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung
- § 61 Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer bei intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
- § 62 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Anlagenbetreibers
- § 63 Übermittlung von Stammdaten; Löschung
- § 64 Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten
- § 65 Weitere Datenübermittlung
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Abschnitt 2 Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten
- § 66 Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
- § 67 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Übertragungsnetzbetriebs und der Bilanzkoordination; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
- § 67a Messwertverarbeitung zu Zwecken des Messwertweiterverarbeiters; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
- § 67b Messwertverarbeitung zu Zwecken des Aggregationsverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
- § 68 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Bilanzkreisverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
- § 69 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Energielieferanten; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
- § 70 Messwertverarbeitung auf Veranlassung des Anschlussnutzers; weiterer Datenaustausch
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Kapitel 4 Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur
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