Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1984 I 1229, 1985 I 195;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.6.2026 I Nr. 183
Änderung durch Art. 15 Abs. 15 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
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Inhalt
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Erster Teil Registerbehörde
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Zweiter Teil Das Zentralregister
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Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers
- § 3 Inhalt des Registers
- § 4 Verurteilungen
- § 5 Inhalt der Eintragung
- § 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
- § 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- § 8 (weggefallen)
- § 9 (weggefallen)
- § 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
- § 11 Schuldunfähigkeit
- § 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
- § 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
- § 14 Gnadenerweise und Amnestien
- § 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
- § 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
- § 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
- § 19 Aufhebung von Entscheidungen
- § 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
- § 20a Änderung von Personendaten
- § 20b Identifizierungsverfahren
- § 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
- § 21a Protokollierungen
- § 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
- § 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
- § 24 Entfernung von Eintragungen
- § 25 Anordnung der Entfernung
- § 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
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Zweiter Abschnitt Suchvermerke
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Dritter Abschnitt Auskunft aus dem Register
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1. Führungszeugnis
- § 30 Antrag
- § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
- § 30b Europäisches Führungszeugnis
- § 30c Elektronische Antragstellung
- § 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
- § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
- § 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
- § 34 Länge der Frist
- § 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
- § 36 Beginn der Frist
- § 37 Ablaufhemmung
- § 38 Mehrere Verurteilungen
- § 39 Anordnung der Nichtaufnahme
- § 40 Nachträgliche Eintragung
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3. Auskünfte an Behörden
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4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
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Fünfter Abschnitt Rechtswirkungen der Tilgung
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Sechster Abschnitt Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
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Siebter Abschnitt Internationaler Austausch von Registerinformationen
- § 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
- § 54 Eintragungen in das Register
- § 55 Verfahren bei der Eintragung
- § 56 Behandlung von Eintragungen
- § 56a (weggefallen)
- § 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 57b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
- § 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
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Achter Abschnitt Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
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Vierter Teil Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften