Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Geändert durch Art. 2 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Volksentscheid
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Erster Unterabschnitt Abstimmungsorgane
- § 1 Abstimmungsleiter
- § 2 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen
- § 3 Bildung der Abstimmungsausschüsse
- § 4 Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
- § 5 Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand
- § 6 Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand
- § 7 Beweglicher Abstimmungsvorstand
- § 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
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Zweiter Unterabschnitt Vorbereitung des Volksentscheids
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1. Stimmbezirke
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2. Stimmrecht, Stimmscheine
- § 10 Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 11 Zuständige Behörde
- § 12 Stimmscheinanträge
- § 13 Entscheidung über die Stimmscheinanträge
- § 14 Erteilung von Stimmscheinen
- § 15 Stimmscheinverzeichnisse
- § 16 Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen
- § 17 Verlorene Stimmscheine
- § 18 Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 19 Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
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3. Abstimmungsräume, Abstimmungsbekanntmachung
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Dritter Unterabschnitt Abstimmungshandlung
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Vierter Unterabschnitt Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
- § 25 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 26 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
- § 27 Zählung der Abstimmenden
- § 28 Zählung der Stimmen
- § 29 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
- § 30 Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse
- § 31 Abstimmungsniederschrift
- § 32 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
- § 33 Behandlung der rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefe
- § 34 Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 35 Behandlung der verspätet eingegangenen Stimmbriefe
- § 36 Zulassung der Stimmbriefe
- § 37 Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 38 Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses bei weniger als 50 rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefen
- § 39 Nachträgliche Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 40 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 41 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land
- § 42 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 43 Niederschriften der Abstimmungsausschüsse
- § 44 Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse
- § 45 Überprüfung der Abstimmung durch die Landesabstimmungsleiter und den Gesamtabstimmungsleiter
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Zweiter Abschnitt Volksbegehren
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Erster Unterabschnitt Zulassungsverfahren
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Dritter Unterabschnitt Vorbereitung des Volksbegehrens
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1. Eintragungsbezirke
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2. Eintragungsberechtigung, Eintragungsscheine
- § 59 Eintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 60 Beantragung von Eintragungsscheinen
- § 61 Erteilung von Eintragungsscheinen
- § 62 Verzeichnisse der Eintragungsscheine
- § 63 Ungültigkeitserklärung von Eintragungsscheinen
- § 64 Verlorene Eintragungsscheine
- § 65 Erteilung von Eintragungsscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 66 Vermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 67 Einspruch und Beschwerde
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3. Eintragungsblätter, Eintragungsräume, Bekanntmachung
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Vierter Unterabschnitt Eintragungshandlung
- § 71 Auslegung der Eintragungsblätter
- § 72 Aufsichtsführender
- § 73 Ausstattung des Aufsichtsführenden
- § 74 Berichtigung des Eintragungsberechtigtenverzeichnisses
- § 75 Öffentlichkeit
- § 76 Ordnung im Eintragungsraum
- § 77 Prüfung der Eintragungsberechtigung
- § 78 Eintragung in die Eintragungsblätter
- § 79 Vermerk über die Eintragung
- § 80 Eintragung von Inhabern eines Eintragungsscheins
- § 81 Schluß der Eintragungshandlung
- § 82 Eintragung in Sondereintragungsbezirken
- § 83 Eintragung in gesperrten Wohnstätten
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Fünfter Unterabschnitt Ermittlung und Feststellung der Eintragungsergebnisse
- § 84 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 85 Abschluß der Eintragungsblätter in den Eintragungsbezirken
- § 86 Vorläufige Eintragungsergebnisse, Schnellmeldungen
- § 87 Abschluß der Eintragungsblätter durch die Gemeinde
- § 88 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 89 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Land
- § 90 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Raum des zugelassenen Volksbegehrens
- § 91 Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 92 Überprüfung des Volksbegehrens
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Dritter Abschnitt Volksbefragung
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Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 94 Öffentliche Bekanntmachung
- § 95 Zustellungen
- § 96 Beschaffung von Abstimmungs- und Eintragungsunterlagen
- § 97 Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse
- § 98 Vernichtung von Unterlagen
- § 99 Stadtstaatenklausel
- § 100 Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage (zu den §§ 47 und 49)