Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften
Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
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Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
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Abschnitt 1 Innenverhältnis
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Unterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
- § 9 Wahrnehmungszwang
- § 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
- § 11 Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke
- § 12 Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten
- § 13 Bedingungen für die Mitgliedschaft
- § 14 Elektronische Kommunikation
- § 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
- § 16 Grundsatz der Mitwirkung
- § 17 Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung
- § 18 Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe
- § 19 Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung
- § 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
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Unterabschnitt 2 Geschäftsführung und Aufsicht
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Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten
- § 23 Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten
- § 24 Getrennte Konten
- § 25 Anlage der Einnahmen aus den Rechten
- § 26 Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
- § 27 Verteilungsplan
- § 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
- § 27b Mindestbeteiligung des Urhebers
- § 28 Verteilungsfrist
- § 29 Feststellung der Berechtigten
- § 30 Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten
- § 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten
- § 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
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Unterabschnitt 4 Beschwerdeverfahren
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Abschnitt 2 Außenverhältnis
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Unterabschnitt 2 Mitteilungspflichten
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Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
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Abschnitt 4 Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
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Abschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
- § 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
- § 51a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information
- § 51b Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft
- § 52 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke
- § 52a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken
- § 52b Nicht verfügbare Werke
- § 52c Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten
- § 52d Verordnungsermächtigung
- § 52e Anwendung auf verwandte Schutzrechte
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Abschnitt 6 Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht
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Unterabschnitt 2 Rechnungslegung und Transparenzbericht
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Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- § 59 Anwendungsbereich
- § 60 Nicht anwendbare Vorschriften
- § 61 Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften
- § 62 Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten
- § 63 Berichtigung der Informationen
- § 64 Elektronische Übermittlung von Informationen
- § 65 Überwachung von Nutzungen
- § 66 Elektronische Nutzungsmeldung
- § 67 Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten
- § 68 Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen
- § 69 Repräsentationszwang
- § 70 Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft
- § 71 Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation
- § 72 Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- § 73 Wahrnehmung bei Repräsentation
- § 74 Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme
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Teil 4 Aufsicht
- § 75 Aufsichtsbehörde
- § 76 Inhalt der Aufsicht
- § 77 Erlaubnis
- § 78 Antrag auf Erlaubnis
- § 79 Versagung der Erlaubnis
- § 80 Widerruf der Erlaubnis
- § 81 Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis
- § 82 Anzeige
- § 83 Bekanntmachung
- § 84 Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige
- § 85 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- § 86 Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 87 Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 88 Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft
- § 89 Anzuwendendes Verfahrensrecht
- § 90 Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen
- § 91 Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen
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Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
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Abschnitt 1 Schiedsstelle
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 92 Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge
- § 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen
- § 94 Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- § 95 Allgemeine Verfahrensregeln
- § 96 Berechnung von Fristen
- § 97 Verfahrenseinleitender Antrag
- § 98 Zurücknahme des Antrags
- § 99 Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
- § 100 Verfahren bei mündlicher Verhandlung
- § 101 Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung
- § 102 Gütliche Streitbeilegung; Vergleich
- § 103 Aussetzung des Verfahrens
- § 104 Aufklärung des Sachverhalts
- § 105 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch
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Unterabschnitt 2 Besondere Verfahrensvorschriften
- § 106 Einstweilige Regelungen
- § 107 Sicherheitsleistung
- § 108 Schadensersatz
- § 109 Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag
- § 110 Streitfälle über Gesamtverträge
- § 111 Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
- § 112 Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien
- § 113 Durchführung der empirischen Untersuchung
- § 114 Ergebnis der empirischen Untersuchung
- § 115 Verwertung von Untersuchungsergebnissen
- § 116 Beteiligung von Verbraucherverbänden
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Unterabschnitt 3 Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter
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Unterabschnitt 4 Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle
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Abschnitt 2 Gerichtliche Geltendmachung
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Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 132 Übergangsvorschrift für Erlaubnisse
- § 133 Anzeigefrist
- § 134 Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes
- § 135 Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
- § 136 Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums
- § 137 Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht
- § 138 Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde
- § 139 Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
- § 140 Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021
- § 141 Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung
- Anlage (zu § 58 Absatz 2) Inhalt des jährlichen Transparenzberichts