Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Zuletzt geändert durch Art. 301 V v. 31.8.2015 I 1474
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Inhalt
- Gliederung
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Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
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Zweiter Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über die
Durchsetzung von Ansprüchen
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a) Geltendmachung von Ansprüchen
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b) Ausschließung von Zahlungen und
sonstigen Leistungen
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c) Vollstreckung von Entscheidungen
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I. Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen,
die nach dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat
ergangen sind
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II. Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen,
die vor dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat
ergangen sind
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III. Anpassung von inländischen Entscheidungen,
die vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangen sind
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Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen
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a) Konversionskasse
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b) Goldmarkschulden mit spezifisch ausländischem
Charakter
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I. Gemeinsame Bestimmungen
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II. Sonderbestimmungen über dingliche
Sicherungen
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III. Entschädigungsbestimmungen
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c) Änderung und Aufhebung von Sicherheiten
für Forderungen aus Schuldverschreibungen
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d) Deutsches Kreditabkommen von 1952
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e) Bilanzierungsbestimmungen und sonstige
steuerliche Bestimmungen
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f) Änderung von Vorschriften über die Neuordnung
des Geldwesens
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g) Verbindlichkeiten von Geldinstituten
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h) Vertragshilferecht
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i) Devisenrechtliche Bestimmungen
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k) Kostenrechtliche Bestimmungen
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Vierter Abschnitt Sonderbestimmungen für Berlin
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Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen