Inhaltsübersicht MTAPrV
Teil 1
Ausbildung
| § 1 | Inhalt der Ausbildung |
| § 2 | Gliederung der Ausbildung |
| § 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
| § 4 | Praktische Ausbildung |
| § 5 | Interprofessionelles Praktikum |
| § 6 | Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze |
| § 7 | Jahreszeugnisse |
| § 8 | Qualifikation der Praxisanleitung |
| § 9 | Praxisbegleitung |
| § 10 | Inhalt der Kooperationsvereinbarungen |
Teil 2
Staatliche Prüfung
Abschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
| § 11 | Teile der staatlichen Prüfung |
| § 12 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
| § 13 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
| § 14 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
| § 15 | Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung |
| § 16 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
| § 17 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
| § 18 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
| § 19 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
| § 20 | Nachteilsausgleich |
| § 21 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
| § 22 | Versäumnisse |
| § 23 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
| § 24 | Niederschrift |
| § 25 | Vornoten |
| § 26 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 2
Schriftlicher Teil
der staatlichen Prüfung
der staatlichen Prüfung
| § 27 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 28 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 29 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 30 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 31 | Durchführung des schriftlichen Teils |
| § 32 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
| § 33 | Bestehen des schriftlichen Teils |
| § 34 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
| § 35 | Note für den schriftlichen Teil |
Abschnitt 3
Mündlicher Teil
der staatlichen Prüfung
der staatlichen Prüfung
| § 36 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 37 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 38 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 39 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 40 | Durchführung des mündlichen Teils |
| § 41 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
| § 42 | Bestehen des mündlichen Teils |
| § 43 | Wiederholung des mündlichen Teils |
Abschnitt 4
Praktischer Teil
der staatlichen Prüfung
der staatlichen Prüfung
| § 44 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 45 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 46 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 47 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 48 | Durchführung des praktischen Teils |
| § 49 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 50 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 51 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 52 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 53 | Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz |
Abschnitt 5
Abschluss des Prüfungsverfahrens
| § 54 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
| § 55 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
| § 56 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
| § 57 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 3
Erlaubnisurkunde
| § 58 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
Teil 4
Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
Verfahren
| § 59 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 60 | Erforderliche Unterlagen |
| § 61 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 62 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen
nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Eignungsprüfung
| § 63 | Zweck der Eignungsprüfung |
| § 64 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
| § 65 | Inhalt der Eignungsprüfung |
| § 66 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
| § 67 | Durchführung der Eignungsprüfung |
| § 68 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
| § 69 | Wiederholung |
| § 70 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 71 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 72 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 73 | Bescheinigung |
Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen
nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Kenntnisprüfung
| § 74 | Zweck der Kenntnisprüfung |
| § 75 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
| § 76 | Teile der Kenntnisprüfung |
| § 77 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 78 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 79 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 80 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 81 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 82 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 83 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 84 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 85 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 86 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 87 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
| § 88 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 89 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 90 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 91 | Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs |
| § 92 | Durchführung des Abschlussgesprächs |
| § 93 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
| § 94 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
| § 95 | Bescheinigung |
Abschnitt 4
Nachweise
der Zuverlässigkeit und
der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
der Zuverlässigkeit und
der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
| § 96 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
| § 97 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
| § 98 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5
Verfahren bei der
Erbringung von Dienstleistungen
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
Erbringung von Dienstleistungen
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
| § 99 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
Abschnitt 6
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
| § 99a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 99b | Erforderliche Unterlagen |
| § 99c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 99d | Erlaubnisurkunde |
Abschnitt 7
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
| § 99e | Erforderliche Unterlagen |
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
| Anlage 1 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| Anlage 2 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| Anlage 3 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| Anlage 4 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| Anlage 5 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 7 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
| Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 9 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 10 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
| Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
| Anlage 13 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 14 | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |